ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Allgemeine Bedingungen

1.       Geltungsbereich

1.1.      Alle Aufträge werden ausschließlich gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt, die auch auf der Webseite www.bkprojects.be zu finden sind. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.

1.2.      Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden und eventuelle anders lautende Allgemeine Geschäftsbedingungen in Aufträgen, Bestellungen usw. finden keine Anwendung, soweit dies nicht ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

1.3.      Soweit ausdrücklich schriftlich eine Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine besondere Vereinbarung bevorzugt wird, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zumindest ergänzend.

2.       Angebote, Zustandekommen des Vertrages

2.1.      Angebote werden unter jeglichem Vorbehalt vorgelegt und beinhalten keine Verpflichtung seitens B&K Projects. Angebote gelten stets nur für die im Angebot genannte Frist, in der Regel drei Monate nach der Erstellung.

2.2.      Aus früheren Angeboten und Preisangaben können keine Rechte für zukünftige Aufträge abgeleitet werden.

2.3.      Alle Preisangaben enthalten keine Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

2.4.      Das Honorar für Übersetzungen berechnet sich nach einem Tarif pro Wort. Für andere Tätigkeiten als Übersetzungen wird ein Honorar auf der Basis eines Stundensatzes oder ein Pauschaltarif in Rechnung gestellt.

2.5.      Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots von B&K Projects durch den Kunden oder (falls kein Angebot abgegeben wurde) durch schriftliche Bestätigung eines vom Kunden erteilten Auftrags durch B&K Projects zu Stande. Der Kunde ist verpflichtet, B&K Projects innerhalb von fünf (5) Werktagen alle benötigten Dokumente vorzulegen; geschieht dies nicht, wird der Auftrag von Rechts wegen und ohne Notwendigkeit einer Mitteilung zulasten des Kunden beendet, und B&K Projects ist von allen Verpflichtungen und Haftungen frei. Der Kunde hat in diesem Fall ein neues Angebot anzufordern.

2.6.      Der Kunde ist derjenige, der den Auftrag erteilt hat, sofern nicht ausdrücklich klar ist, dass dieser im Namen und für Rechnung eines Dritten handelt und gleichzeitig alle erforderlichen Daten wie z.B. Name, Anschrift und Rechnungsdaten dieses Ditten B&K Projects zur Verfügung gestellt wurden.

2.7.      B&K Projects haftet nicht für eine unvollständige oder unrichtige Vorlage von Rechnungsdaten durch den Kunden. Verlangt der Kunde eine Berichtigung einer ausgestellten Rechnung, werden Verwaltungskosten in Höhe von 50 € in Rechnung gestellt.

3.       Honorar und Zahlung

3.1.      Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot von B&K Projects annimmt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde zahlungspflichtig.

3.2.      Falls der Auftraggeber nicht der Kunde ist (siehe Ziffer 2.6), ist der Auftraggeber dennoch gesamtschuldnerisch, mindestens aber solidarisch zur Bezahlung aller mit seinem Auftrag zusammenhängenden Rechnungen verpflichtet.

3.3.      Rechnungen, die zum Fälligkeitsdatum nicht oder nicht vollständig ausgeglichen sind, werden von Rechts wegen um einen pauschalen und nicht reduzierbaren Schadenersatz in Höhe von 10% des geschuldeten Betrages, mindestens aber um 200,00 € erhöht, wobei keine Mahnung erforderlich ist. Weiterhin sind von Rechts wegen Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung der Säumigkeit bei geschäftlichen Transaktionen fällig, ohne dass hierfür eine vorherige Mahnung erforderlich ist. Angefangene Monate zählen hierbei als ganze Monate. Teilzahlungen werden zuerst zur Deckung der Kosten, Zinsen und Schadenersatzforderungen verwendet und danach auf die Hauptschuld angerechnet.

3.4.      Bei einer Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen werden alle offenen Rechnungen und/oder Schulden sofort fällig, und B&K Projects hat unbeschadet ihres Rechts auf Schadloshaltung das Recht, ohne Mahnung oder gerichtliche Maßnahmen die weiteren Lieferungen und/oder Leistungen zu suspendieren oder den Vertrag als aufgelöst zu betrachten.

3.5.      Der Kunde hat gegen die Rechnungen von B&K Projects im Falle einer Bestreitung innerhalb von acht Kalendertagen nach Erhalt bei Strafe des Verfalls mit eingeschriebenem Brief Widerspruch einzulegen.

4.       Liefertermin

4.1.      Die Liefer- und/oder Ausführungstermine dienen nur der Information und sind daher für B&K Projects nicht bindend, soweit nicht zwischen den Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine verspätete Lieferung und/oder Durchführung kann ebenfalls kein Grund für eine Vertragsstrafe, Schadenersatz, Auflösung des Vertrages oder eine Weigerung sein, die Übersetzung abzunehmen.

4.2.      B&K Projects kann in keiner Weise für den Verlust einer Sendung durch Dritte oder Beschädigungen beim Versand in Anspruch genommen werden.

5.       Durchführung, Änderung und Widerrufung von Aufträgen

5.1.      B&K Projects führt den Vertrag nach bestem Wissen und Können und gemäß den Forderungen guter Sachkunde aus.

5.2.      Falls und soweit eine einwandfreie Durchführung des Vertrages dies erforderlich macht, hat B&K Projects das Recht, bestimmte Arbeiten von Dritten durchführen zu lassen, die auch Unterauftragnehmer sein können.

5.3.      Jede Änderung des Auftrags durch den Kunden muss schriftlich erfolgen und führt grundsätzlich zu einem neuen Angebot nach eigener Einsicht und eigener Entscheidung von B&K Projects. B&K Projects hat in diesem Fall das Recht, den Termin und/oder das Honorar anzupassen oder den Auftrag nachträglich abzulehnen.

5.4.      Eine Annullierung des Vertrages durch den Kunden muss mit Einschreiben erfolgen. Sie ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch B&K Projects gültig. Falls die Annullierung akzeptiert wird, schuldet der Kunde neben der Vergütung der bereits erbrachten Leistungen einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 25% des Angebotpreises, soweit nicht B&K Projects einen höheren Schaden nachweist.

6.       Höhere Gewalt

6.1.      Unter Höherer Gewalt sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben demjenigen, was im Gesetz und in der Rechtsprechung darunter verstanden wird, alle von außen kommenden vorhersehbaren und nicht vorhersehbaren Ursachen zu verstehen, auf die B&K Projects keinen Einfluss ausüben kann und durch die B&K Projects daran gehindert ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Hierunter ist auf alle Fälle, aber nicht ausschließlich, Folgendes zu verstehen: Brand, Unfall, Krankheit, Streiks, Aufruhr, Krieg, behördliche Maßnahmen und Transportbehinderungen.

6.2.      Im Falle von Höherer Gewalt ruhen die Verpflichtungen von B&K Projects. In diesem Fall ist sie nur verpflichtet zu liefern bzw. ihre sonstigen Verpflichtungen zu erfüllen, sobald dies billigerweise möglich ist.

6.3.      Wenn der Zeitraum, in dem aufgrund von Höherer Gewalt eine Einhaltung der Verpflichtungen seitens B&K Projects nicht möglich ist, länger als zwei Monate andauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wobei in diesem Fall keine Verpflichtung zu Schadenersatz besteht.

6.4.      Wenn B&K Projects bei Eintritt der Höheren Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, hat B&K Projects das Recht, das bereits Ausgeführte getrennt in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, wie wenn es sich um einen getrennten Vertrag handeln würde.

7.       Übersetzungen

7.1.        Der Versand der erforderlichen Dokumente für Übersetzungsarbeiten erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

7.2.        Bei allen Übersetzungen betrachtet B&K Projects die Wörter, Wendungen und die Rechtschreibung anerkannter Wörterbücher als korrekt. Dessen ungeachtet kann der Kunde B&K Projects vorab den Vorzug einer bestimmten Rechtschreibung oder Terminologie mitteilen.

7.3.        Der Kunde stellt B&K Projects vor oder während der Durchführung des Vertrages alle Informationen sowie alle Unterlagen und die Terminologie zur Verfügung, die für eine einwandfreie Durchführung der gewünschten Leistungen erforderlich sind. Wenn das Dokument spezielle interne Abkürzungen enthält, wird der Kunde gebeten, deren Bedeutung mitzuteilen.

7.4.      B&K Projects haftet nicht für Schäden, die direkt oder indirekt die Folge davon sind, dass der Kunde unrichtige oder unvollständige Daten vorgelegt hat.

8.       Haftung

8.1.        Der Kunde hat alle Übersetzungen unverzüglich entgegenzunehmen und zu überprüfen. Alle Beschwerden im Zusammenhang mit den gelieferten Übersetzungen müssen bei Strafe des Verfalls innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Erhalt mittels eingeschriebenen Briefs mitgeteilt werden.

8.2.        Falls Mängel festgestellt werden und diese rechtzeitig mitgeteilt werden, kann B&K Projects nach ihrer Wahl die Mängel beheben oder hierfür Schadenersatz bezahlen.

8.3.        Der Schadenersatz, zu dem B&K Projects auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet sein kann, was auch immer Art, Ursache oder Gegenstand der Forderung sein mögen, ist auf höchstens 75% des Werts des Angebots ohne Mehrwertsteuer begrenzt.

8.4.        Falls der Kunde Anspruch auf eine solche Vergütung zu haben glaubt, hat er die Mängel und seinen Schaden unwiderleglich zu beweisen. Er hat nicht das Recht, die Bezahlung offener Rechnungen zurückzuhalten oder aufzuschieben.

8.5.        B&K Projects kann nicht in Anspruch genommen werden für:

·              Mängel, die durch die Doppeldeutigkeit des zu übersetzenden Textes verursacht sind;

·              Beschädigung oder Verlust der zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen oder Informationsträger;

·              Schäden aufgrund der Verwendung von Informationstechnik und Telekommunikationsmitteln;

·              Folgeschäden und/oder jegliche indirekte Schäden, wozu unter anderem Nutzungsausfall und entgangener Gewinn, Verwechslung oder Beschädigung elektronischer Daten gehören.

8.6.        Die Beurteilung der Frage, ob ein zu übersetzender Text oder die Übersetzung bestimmte Risiken für Verletzungsschäden beinhaltet, geht vollständig auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

9.       Urheberrechte

9.1.        Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, bleibt das Urheberrecht an den von B&K Projects angefertigten Übersetzungen, Texten und Kursmaterialien bei B&K Projects. Der Kunde hält B&K Projects schadlos von Ansprüchen Dritter aufgrund angeblicher Verletzungen von Eigentums-, Patent- oder Urheberrechten oder aufgrund sonstiger Rechte an geistigem Eigentum im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags.

9.2.        Der Kunde wird erst dann Eigentümer der gelieferten Übersetzung bzw. erhält erst dann das Nutzungsrecht hieran, wenn er alle seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Bis dahin hat der Kunde nicht das Recht, die gelieferten Übersetzungen im weitesten Sinne zu verwenden.

9.3.        Das Eigentum an von B&K Projects zur Verfügung gestellten Ideen, Konzepten und Entwürfen bleibt vollständig bei B&K Projects, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

10.   Auflösung des Vertrages

10.1.     Wenn der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllt oder im Falle eines offensichtlichen Unvermögens, der Abwicklung oder der Insolvenz des Kunden hat B&K Projects das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise zu beenden bzw. dessen Ausführung zu suspendieren, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein.

11.   Streitigkeitenregelung

11.1.     Wenn aufgrund richterlicher Entscheidung einer oder mehrere Artikel dieser Bedingungen für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig in Kraft, und B&K Projects und der Kunde treten in Absprache, um neue Bestimmungen zum Ersatz der nichtigen bzw. der für nichtig erklärten Bestimmungen zu vereinbaren.

11.2.     Unterlässt es B&K Projects, die Einhaltung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen, bedeutet dies keinen Verzicht auf die Anwendung dieser oder einer sonstigen Bestimmung.

11.3.     Auf alle im Rahmen dieser Bedingungen vorgelegten Angebote und geschlossenen Verträge findet ausschließlich belgisches Recht Anwendung.

11.4.     Im Falle von Streitigkeiten bezüglich der Auslegung, der Anwendbarkeit, der Beendigung, der Kündigung oder der Durchführung des Vertrages oder bezüglich des Inhalts dieser Bedingungen oder sonstiger hiermit zusammenhängender Gegenstände unter Ausschluss der Bezahlung unbestrittener Rechnungen verpflichten sich die Parteien, vor gerichtlichen Maßnahmen und bei Strafe der Unzulässigkeit die Dienste eines anerkannten Schlichters in Anspruch zu nehmen.

11.5.     Unbeschadet des Vorstehenden und für alle sonstigen Fragen sind alle Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, beim für das Gebiet zuständigen belgischen Gericht in Hasselt, das ausschließlich zuständig ist, anhängig zu machen.